Geräteprüfung

Sicherheit am Arbeitsplatz ist kein Zufall, sondern Pflicht. Wir prüfen Ihre elektrischen Betriebsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3 – fachgerecht, dokumentiert und rechtssicher.

Geräteprüfung nach DGUV A3. Prüfung handgeführter Geräte.

Geräteprüfung nach DGUV V3 in Klettgau und Umgebung

Für Unternehmen vorgeschrieben

Elektrische Geräte im Unternehmen müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft werden. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Arbeitgeber dazu, elektrische Betriebsmittel in bestimmten Intervallen kontrollieren zu lassen.

Die Geräteprüfung schützt Ihre Mitarbeiter, Ihr Unternehmen vor Haftungsrisiken, Ihre Betriebssicherheit, Ihren Versicherungsschutz.

Sicherheit für Ihr Unternehmen

Mit einer fachgerechten DGUV V3 Prüfung reduzieren Sie Risiken, erhöhen die Arbeitssicherheit und schaffen klare Nachweise für Behörden und Versicherungen.

Wir übernehmen die normgerechte Prüfung aller handgeführten elektrischen Geräte in Ihrem Unternehmen. Ihre Geräteprüfung führen wir normkonform und nachvollziehbar durch.

Unsere Leistungen

In der Geräteprüfung

Rechtssichere Prüfung aller Geräte

Wir prüfen sämtliche handgeführten und ortsveränderlichen elektrischen Geräte in Ihrem Unternehmen gemäß DGUV Vorschrift 3. So erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht und minimieren Haftungsrisiken.

Messung nach geltenden Normen

Defekte elektrische Geräte können schwere Unfälle verursachen. Durch professionelle Messung und Sichtprüfung nach geltenden Normen sorgen wir für sichere Arbeitsbedingungen und schützen Ihre Mitarbeiter.

Dokumentation & Prüfprotokoll

Alle Messergebnisse werden vollständig dokumentiert. Sie erhalten ein rechtssicheres Prüfprotokoll als Nachweis für Behörden, Berufsgenossenschaft und Versicherung.

Kennzeichnung der Prüffristen

Wir kennzeichnen geprüfte Geräte eindeutig und unterstützen Sie bei der Einhaltung der vorgeschriebenen Prüffristen. Auf Wunsch erinnern wir Sie automatisch an den nächsten Prüftermin.

Was bedeutet DGUV V3?

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Sie schreibt vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig von einer fachkundigen Person geprüft werden müssen, um Gefahren durch Stromunfälle oder Defekte zu vermeiden.

Für Unternehmen bedeutet das konkret:

  • Prüfung aller ortsveränderlichen elektrischen Geräte
  • Dokumentation der Messergebnisse
  • Kennzeichnung geprüfter Geräte
  • Festlegung von Prüffristen

 

Ortsveränderliche Geräte sind beispielsweise:

  • Bohrmaschinen
  • Verlängerungskabel
  • Computer & Monitore
  • Kaffeemaschinen
  • Ladegeräte
  • Werkzeuge

 

Die Prüffristen hängen von Nutzung und Umgebung ab (z. B. Büro oder Werkstatt).

Warum ist die Prüfung vorgeschrieben?

Unternehmen sind gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungen zu minimieren. Die DGUV Vorschrift 3 konkretisiert diese Pflicht für elektrische Betriebsmittel.

Wird die Prüfung nicht durchgeführt, kann das im Schadensfall zu folgenden Problemen führen:

  • Haftungsrisiken
  • Problemen mit der Berufsgenossenschaft
  • Einschränkungen beim Versicherungsschutz

Für welche Unternehmen ist die DGUV V3 relevant?

Sobald elektrische Betriebsmittel im Einsatz sind, greift die Prüfpflicht.

Die Geräteprüfung betrifft:

  • Büros & Verwaltungsgebäude
  • Handwerksbetriebe
  • Produktionsunternehmen
  • Praxen & Kanzleien
  • Einzelhandel & Gewerbe

Weitere Leistungen

Telekommunikation

Glasfaser

Systemintegration

Jetzt Geräteprüfung planen

Sorgen Sie für sichere Arbeitsbedingungen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot zur DGUV V3 Geräteprüfung. Wir führen die Prüfungen im Landkreis Waldshut durch.

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